Liebe Hainauerinnen und Hainauer,
die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat mit Schreiben vom 14. August 2026 darauf hingewiesen, dass aufgrund der sich weiter verschärfenden Wasserknappheit ihre Allgemeinverfügung vom 4. Juli 2026 weiterhin Bestand hat. Das heißt, dass die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (gemeint sind auch Brunnen, Überlaufbecken, Borne usw.) strengstens untersagt ist, soweit keine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.
Die Allgemeinverfügung sowie die Klarstellung dazu sind auf der Internet-Seite der Kreisverwaltung einsehbar.
Es wurde erneut darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Allgemeinverfügung kontrolliert wird; Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000,– € geahndet werden.
Ich bitte mit Blick auf unsere eigene Wasserversorgung und die bedrohten Lebensräume in Gewässern um Beachtung!
Nadine Bärz
Ortsbürgermeisterin
