Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hainau


Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO
Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hainau
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Gemeinderat am 21.12.2016 zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 1, 56355 Nastätten, Zimmer 206, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus.
2. Die Einwohner der Ortsgemeinde Hainau haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 1, 56355 Nastätten, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten oder elektronisch an post@vg-nastaetten.de einzureichen. Der Gemeinderat wird vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Hainau, 08.12.2016

Schmidt
Ortsbürgermeister